Projektauswahl und Fördersätze

1. Voraussetzungen für eine Projektförderung

Eine Förderung kann beantragt werden, wenn ein Projekt der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023 - 2027 entspricht. Das LEADER-Büro unterstützt bei der Erarbeitung der Förderunterlagen, bitte planen sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung ein. 

Um Projektideen mit LEADER umzusetzen, wird schon in einer frühen Phase der Kontakt mit dem LEADER-Büro empfohlen, Telefon: 07272/69799 oder E-Mail: office@regef.at

Die grundsätzliche Förderfähigkeit der Ideen wird geklärt und der Prozess der Fördereinreichung gemeinsam besprochen.

Für alle Projekte der LEADER-Region Eferdinger Land kommen einheitliche Fördersätze zur Anwendung.


2. Vorbereitung der Fördereinreichung

  • Festlegung des Förderwerbers (Verein, Verband, ARGE, Gemeinden, Betriebe, Personen oder Personenvereinigungen, usw.)
  • Erarbeitung der Projektbeschreibung: Projektbeschreibung_Eferdinger_Land_072023.docx herunterladen (0.11 MB)
    Diese dient zur Einholung einer fachlichen Stellungnahme beim Land OÖ., zur Projektbewertung durch das Projektauswahlgremium und zur Prüfung von Formalkriterien für LEADER-Projekte.
  • Klärung der (Vor-)Finanzierung: jedes LEADER-Projekt muss zur Gänze vorfinanziert werden, die Förderung wird erst nach Projektabschluss ausbezahlt. Ein Teil der Projektkosten ist als Eigenmittelanteil selbst aufzubringen, es gibt keine 100 %-ige Förderung.
  • Einholung notwendiger Genehmigungen, Angebote bzw. Kostenvoranschläge und weitere Projektunterlagen (das LEADER-Büro weiß, welche Unterlagen erforderlich sind)

3. Einreichung des LEADER-Förderantrags

Projekte können ausschließlich über die digitale Förderplattform der AMA aufgrund eines Aufrufs zur Projekteinreichung der LEADER-Region eingereicht werden. Die Aufrufe werden sowohl auf der AMA-Seite als auch auf www.regef.at veröffentlicht.

Voraussetzungen und Tips:

  • Handysignatur/ID-Austria bei Bedarf aktivieren. Die Aktivierung einer Handy-Signatur ist in verschiedenen Registrierungsstellen und auch bei ihrer Bezirksbauernkammer möglich.
  • AMA-Betriebs- oder Klientennummer registrieren
  • Vollmachten zur Erfassung von Förderanträgen können an Mitarbeiter:innen und sonstige berechtigte Personen vergeben werden. siehe Vollmachterteilung.
  • Das Merkblatt LEADER enthält wichtige Informationen zur Förderung und zur Online Einreichung.
  • Allgemeine Hinweise zu Kosten, nicht förderfähigen Kosten, Kostenplausibilisierung, Publizitätsvorschriften, das Handbuch zur dfp und diverse Erklärvideos finden sich unter diesem Link.

4. Präsentation des Projekts vor dem Projektauswahlgremium (PAG) der LEADER-Region Eferdinger Land

Das PAG kann nur vollständige Projektanträge bewerten! Alle Projektanträge der Region unterliegen den gleichen Bewertungskriterien. Nach einer positiven Empfehlung durch das PAG erfolgt die endgültige Förderzusage durch die LEADER-verantwortliche Landesstelle (LVL), in Oberösterreich die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ.

Projektauswahlkriterien LEADER Eferdinger Land


5. Umsetzung des Projekts

Der Start der Umsetzung des Projekts darf frühestens nach einer positiven Entscheidung des PAG erfolgen = Fristwahrung. Bis zur offiziellen Förderzusage des Landes erfolgt die Umsetzung auf eigenes Risiko, wir empfehlen daher einen Start des Projekts erst nach Erhalt des Bewilligungsschreibens.

Bitte beachten:

  • Die Publizitätsvorschriften der AMA sind einzuhalten.
  • Zusätzlich verpflichten sich Förderwerber:innen, regionale Publizitätsvorschriften umzusetzen. Das Logo Eferdinger Land wird hier zum download bereitgestellt, alternative Dateiformate erhalten sie im LEADER-Büro auf Anfrage.
  • Projektänderungen vom Projektträger in der Digitalen Förderplattform anzukündigen (Kostenerhöhungen, Kostenumschichtungen, usw.).
  • Eine genaue Dokumentation der Projektumsetzung (Fotos, Protokolle, Angebote, Auftragserteilungen, Rechnungen, usw.) wird dringend empfohlen.
  • Mit dem Bewilligungsschreiben des Landes OÖ. sind ebenfalls wichtige Informationen und Hinweise zur Projektumsetzung mitgeteilt.

6. Beantragung der Förderauszahlung

Nach Beendigung des Projekts ist über die Digitale Förderplattform der Zahlungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nach Prüfung der eingereichten Projektmaßnahmen wird die bewilligte Fördersumme durch die AMA ausbezahlt. 


7. Transparenz

  • für Projektbwerber:innen
    Die Projektauswahl erfolgt objektiv und unvoreingenommen. Die Ergebnisse sind der bewilligenden Stelle zu übermitteln. Auf Beschwerden, die den Auswahlprozess betreffen, erfolgt stets eine Rückmeldung. Die Beschwerden werden vom Vereinsvorstand analysiert und bei Bedarf werden Konsequenzen daraus gezogen.
  • für die Öffentlichkeit
    Die Wahrung des Datenschutzes für vertrauliche und sensible Daten der Projektwerber:innen oder des Projekts muss jederzeit gesichert sein. Dennoch gibt es einen legitimen Anspruch der Öffentlichkeit auf möglichst transparente und nachvollziehbare Information über die Projektauswahl im Zuge der Umsetzung der mit der Bevölkerung erarbeiteten Lokalen Entwicklungsstrategie 2023 - 2027.
    Alle von der Lokalen Entwicklungsstrategie ausgewählten Projekte werden mit Projekttitel, Projektträger:in, Kurzbeschreibung, Projektlaufzeit und Fördermittel unmittelbar nach Genehmigung durch die Bewilligende Stelle auf www.regef.at veröffentlicht.
  • Verschwiegenheitsverpflichtung für PAG- und Vorstandsmitglieder
    PAG-Mitglieder unterliegen lt. Geschäftsordnung der Verschwiegenheit. Sie sind Botschafter:innen für LEADER in der Region, ebenso für die Themen, die wir bearbeiten. Die PAG-Mitglieder dürfen aber keine datenschutz-relevanten Informationen an fremde Dritte weitergeben.


Das Team im LEADER-Büro unterstützt von der Idee bis zum Zahlungsantrag. Wir freuen uns über Ihre Ideen für die Region.

Kontakt:
Tel. 07272/69799
E-Mail: office@regef.at
persönliche Beratungstermine sehr gerne nach vorheriger Anmeldung